• Mindestalter 28 Jahre
• Eintragung als MediatorIn in der Mediatorenliste des Bundesministeriums für Justiz
- oder abgeschlossene Mediationsausbildung mit mindestens 220 Ausbildungseinheiten
- oder eine Ausbildung, die nach Inhalten und Umfang einer Mediationsausbildung vergleichbar ist
• Eintragung als MediatorIn in der Mediatorenliste des Bundesministeriums für Justiz
- oder abgeschlossene Mediationsausbildung mit mindestens 220 Ausbildungseinheiten
- oder eine Ausbildung, die nach Inhalten und Umfang einer Mediationsausbildung vergleichbar ist
• 5 Tage Selbsterfahrung mit systemischen Aufstellungen
(mindestens 3 vor Beginn der Fortbildung; 2 Tage können während der Fortbildung nachgeholt werden)
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